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Neuauflage der Kalkulationshilfe für Raumausstatter, Sattler und Bodenleger ab sofort erhältlich!

Die neue Kalkulationshilfe 2023/24 ist ab sofort als EDV-Version (per Downloadlink für Windows-Betriebssysteme) oder in gedruckter Form (106-seitige DIN A4-Broschüre) erhältlich.

Die Kalkulationshilfe ist ein professionelles Nachschlagewerk zur Umsetzung der eigenen Preisgestaltung. Universell einsetzbar in allen Teilbereichen der Raumausstattung, der Sattlerei und im Bodenleger-Gewerbe berücksichtigt sie in sehr detaillierter Form nahezu alle Besonderheiten der Arbeitsgebiete in den Bereichen Boden, Dekoration, Polstern, Wand, Laminat, Parkett und Sonnenschutz.

 

Das nun vollständig überarbeitete und aktualisierte Nachschlagewerk ist an die neuesten Entwicklungen und Trends angepasst und enthält die aktuellen Stundenverrechnungssätze für Meister, Vor- und Facharbeiter, Helfer, Näherinnen und Auszubildende auf Basis der jeweiligen Stundenlöhne. Die übersichtliche Gliederung der Broschüre und die komfortable Suchfunktion der EDV-Version ermöglichen ein schnelles Auffinden der gewünschten Informationen und der Angaben zu Stundenverrechnungslöhnen, Zeitrichtwerten, Fahrtkosten, häufigen Verbrauchsmaterialien und Verbundpreisen aus Material und Arbeitszeit.

 

In der EDV-Version können individuelle Stundenlöhne sowie Stundenverrechnungssätze eingegeben werden. Die Leistungspreise werden dadurch automatisch auf der Basis dieser Stundensätze neu kalkuliert! Ebenso ermöglicht die EDV-Version die Eingabe weiterer Leistungen und Materialien sowie deren Preise!

 

Die Kalkulationshilfe kann hier im Shop bestellt werden.

"Raum für neue Ideen" - Imagefilm des Raumausstatterhandwerks Baden-Württemberg

 

Weitere Informationen zum Film und Bestellmöglichkeiten finden Sie hier!

Gender-Hinweis

Soweit innerhalb unserer Kommunikationsmittel Bezeichnungen für Berufe, Gruppen oder Personen verwendet werden, wird im Interesse einer besseren Lesbarkeit nicht in geschlechtsspezifische  Personen-bezeichnungen differenziert. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.